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Der Basistarif der privaten Krankenversicherung

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Die Fakten zum Basistarif der privaten Krankenversicherung

Seit dem 01.01.2009 gibt es in der privaten Krankenversicherung den sog. Basistarif. Welche Leistungen im Basistarif von der Krankenversicherung übernommen werden hat der Gesetzgeber genau festgelegt. Für den Basistarif waren bei Einführung auf Grund der gesetzlichen Vorgaben folgende Voraussetzungen zu schaffen bzw. zu gewährleisten:

  • Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.
  • Der Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
  • Regelung für Bestandskunden: Personen die bereits vor 2009 eine private Krankenversicherung hatten konnten in den ersten 6 Monaten in den Basistarif einer beliebigen Krankenversicherung wechseln. Nachdem die Halbjahres-Frist vergangen ist kann jederzeit in den Basistarif der eigenen privaten Krankenversicherung gewechselt werden.
  • Regelung für Neukunden: Wer nach dem 01.01.2009 in die private Krankenversicherung eintritt und einen Neuvertrag ("Neue Welt Tarife") für eine Krankenvollversicherung abschließt, hat automatisch ein Wechselrecht. Das heißt Neukunden können in den Basistarif bei jeder anderen privaten Krankenversicherung wechseln.
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Alle privaten Krankenkassen bieten den Basistarif an, z.B.: DKV, Allianz, Central, Signal, Barmenia, Continentale, AXA, Hallesche, Gothaer, Victoria, Inter, HanseMerkur u.a.

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