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Warum es bei der PKV die Gesundheitsprüfung gibt
Dass es eine Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in die private Krankenkasse gibt, begründet sich in erster Linie damit, dass die PKV die Beiträge risikogerecht kalkuliert. Je höher das Risiko ist, das die Versicherung durch die Aufnahme des Versicherten erwartet, also je höher die Kosten sind, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich verursachen wird, desto höher ist auch sein Beitrag. Faktoren, die direkten Einfluss auf die Beurteilung des Risikopotenzials somit auf die Beitragshöhe nehmen, sind das Alter und Geschlecht, der gewählte Versicherungsumfang, weitere persönliche Kriterien sowie der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
Die Gesundheitsprüfung gibt Aufschluss über den aktuellen Gesundheitszustand sowie mögliche Vorerkrankungen und wird anhand eines Fragebogens, ausgefüllt durch den Versicherungsnehmer oder seinen Hausarzt, oder einer ärztlichen Untersuchung durchgeführt. Ergibt die Gesundheitsprüfung, dass beim Versicherungsnehmer bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, die nicht ausgeheilt sind oder jederzeit wieder auftreten könnten, kann die PKV dieses für sie erhöhte Risiko ausgleichen, indem sie Risikozuschläge erhebt oder die Absicherung einzelner Leistungen, die im Zusammenhang mit diesen Vorerkrankungen stehen, ausschließt. Beurteilt die PKV das Risiko insgesamt als zu hoch, kann sie den Antrag darüber hinaus auch vollständig ablehnen. Allerdings beurteilt nicht jeder Versicherer das Risiko gleich. So besteht durchaus die Möglichkeit, dass eine PKV einen Antrag ablehnt, während eine andere PKV den Versicherungsnehmer mit einem Risikozuschlag aufnehmen würde.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass sich die Gesundheitsprüfung und die sich daraus ergebende Risikobeurteilung ausschließlich auf die Aufnahme bezieht. Der anschließende Versicherungsvertrag, inklusive der darin vereinbarten Leistungen und der Beitragshöhe, sind für beide Seiten und über die gesamte Versicherungsdauer verbindlich. Erkrankt der Versicherungsnehmer also während der Laufzeit schwer oder chronisch, ist eine Beitragserhöhung oder die Reduzierung und Streichung einzelner Leistungen aufgrund dieser Erkrankung ausgeschlossen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fragen bei der Gesundheitsprüfung vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden.