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Lexikon Private Krankenversicherung - Wichtige Fachbegriffe aus der Krankenversicherung kurz erklärt |
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Ehegattennachversicherung
Wenn innerhalb von 2 Monaten nach der Eheschließung eine gleichartige Versicherung beantragt wird, dann entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten für den Ehepartner.
Voraussetzung ist das die versicherte Person mindestens 3 Monaten versichertet ist.
Wenn die Versicherung seit mind. 8 Monaten besteht, dann entfällt die Wartezeit komplett.
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