Lexikon Private Krankenversicherung - Wichtige Fachbegriffe aus der Krankenversicherung kurz erklärt

PKV Lexikon


Private Krankenversicherung

Der privaten Krankenversicherung liegt das Individualitätsprinzip zugrunde. Hier richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers. Der Beitritt in die private Krankenversicherung ist freiwillig und die Leistungen bezieht sich auf Kostenerstattung und nicht auf Sachleistung. Der Vertrag der PKV bezieht sich nur auf den Versicherungsnehmer und steht nicht in Verbindung mit Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, und Personen und Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen ist das Angebot der privaten Krankenversicherung tariflich weit gefächert und kann vom Versicherungsnehmer weitgehend selbst bestimmt werden. Die Beitragshöhe ist abhängig von Eintrittsalter, Geschlecht, Vorerkrankungen und der Anzahl der versicherten Personen.