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Informationen zur privaten Krankenversicherung
Wer eine private Krankenversicherung abschließt kann den Umfang der Leistungen selbst bestimmen. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz können die Leistungen individuell vereinbart werden. Dies nimmt maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge.
In der privaten Krankenversicherung können die Versicherten eine Selbstbeteiligung vereinbaren, bis zu dieser sie selbst die Kosten übernehmen. Je höher die Eigenbeteiligung ist, desto erheblicher lässt sich der Beitrag reduzieren. Wer innerhalb eines Jahres nur medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, die der Versicherte im Rahmen der Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlt bekommt am Ende des Jahres im Rahmen einer Beitragsrückerstattung einen nicht unerheblichen Teil seiner gezahlten Beiträge zurück. Dies variert von Krankenversicherung zu Krankenversicherung.
Privatversicherte haben die freie Wahl zu welchem Arzt sie gehen oder in welchem Krankenhaus medizinische Eingriffe erfolgen sollen. Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb von Europa je nach Versicherung. PKV-Versicherte sind nicht von den gesetzlich verordneten Kürzungen der Leistungen betroffen. Auch von Erhöhungen der Zuzahlung von Medikamenten, Praxisgebühr und Sonderbeitrag bleibt die PKV verschont.
Die private Krankenvollversicherung deckt umfassend die medizinischen Behandlungskosten beziehungsweise ergänzt Eigenleistungen oder Leistungen aus Beihilfen. Sie trägt im vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen.
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